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Unser Transportbegleitservice: breit gefächertes Leistungsspektrum

Mit unserem Team begleiten wir Sondertransportvorhaben jeder Art - und das innerhalb von Österreich. Dabei können wir mit speziell ausgebildeten und vereidigten Straßenaufsichtsorganen Begleitungen in den relevanten Stufen 1 bis 4 - auch mit Blaulicht - realisieren. Selbstverständlich beraten wir Sie zunächst umfassend zu den in Ihrem Fall notwendigen Maßnahmen, sobald uns alle dafür notwendigen Informationen vorliegen.

Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unser Büro in Graz, damit wir gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Konzept für Ihren Transport ausarbeiten können - wir stehen jederzeitzuverlässig und kompetent an Ihrer Seite.

Professionelle Begleitung von Transporten - das sind die Fakten

Abhängig davon, wie sehr Ihr Transport von den gängigen Maßen und Gewichten abweicht, wird Ihr Sondertransportvorhaben in eine der vier Begleitstufen eingeordnet. Hier ein Überblick, der Ihnen die daraus folgenden Maßnahmen verdeutlicht:

Die geltenden Begleitstufen

Stufe 1: Eigenbegleitung

Auch wenn es sich um ein Sondertransportvorhaben handelt, können Sie die notwendige Begleitung selbst sicherstellen. Ausschlaggebend ist jedoch, dass Sie alle relevanten Sicherheitsfaktoren umsichtig beachten.

Stufe 2: Begleitung durch ein beeidetes Straßenaufsichtsorgan

In diesem Fall begleitet eines unserer Fahrzeuge Ihren Transport, sodass unsere Mitarbeiter den reibungslosen Verlauf gewährleisten können.

Stufe 3: zwei beeidete Straßenaufsichtsorgane mit zwei Fahrzeugen

Sobald diese Einstufung notwendig wird, stellen wir zwei Fahrzeuge mit ausgebildeten und beeideten Fachkräften zur Verfügung, um sämtliche Sicherheitsrisiken im Blick zu behalten.

Stufe 4: Begleitung durch mehrere speziell ausgebildete und beeidete Straßenaufsichtsorgane - drei Fahrzeuge und Eigenbegleitung

Bei diesen ausgesprochen großen und schweren Transporten werfen wir all unsere Kompetenzen in die Waagschale - Sie können sich auf uns verlassen.

Darüber hinaus gibt es einige besondere Auflagen, die beispielsweise in Wien schon für die Stufe 2 gelten: Hier ist nämlich Blaulicht vorgeschrieben. Natürlich berücksichtigen wir diese Regelungen in jedem Fall, sobald Sie mit uns Ihr konkretes Vorhaben besprechen. Generell gilt der Grundsatz: Eine höherwertigere TransportbegleitungsStufe darf immer die vorgeschriebene ersetzen, wenn es sich um eine niedrigere handelt. So können Sie beispielsweise immer auf beeidete Organe zurückgreifen, wenn Ihr Transport in die Begleitstufe 1 fällt.

Unser Transportbegleitservice - Ihr Vorteil

Verlassen Sie sich auf unsere in vielen Jahren Geschäftstätigkeit erworbenen Kompetenzen: Wir beraten Sie nicht nur umfassend zu allen relevanten Aspekten, sondern sichern Ihr Sondertransportvorhaben vorschriftsmäßig mit den entsprechenden Fahrzeugen und den qualifizierten Fachkräften ab - mit uns können Sie rechnen.

T: +43 316 718128

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